Die Änderung hat für Sie so gut wie keine Auswirkungen. Wenn Sie eine neue Stimmprothese oder Zubehör für Ihren monatlichen Bedarf benötigen, kontaktieren Sie bitte wie gewohnt Ihren Arzt.
Ihr Arzt händigt Ihnen wie gewohnt ein rosa Rezept aus, mit dem Sie die benötigten Produkte bei uns bestellen.
Die benötigten Produkte versenden wir anschließend wie gewohnt direkt zu Ihnen nach Hause.
Für Sie ergeben sich aus Variante 1 somit keine Änderungen.
Ihr behandelnder Arzt bestellt die für Sie benötigten Produkte über ein Sachkostenformular direkt bei uns.
Die benötigten Produkte senden wir Ihnen – wie bisher – direkt und unkompliziert nach Hause.
Um Ihnen den Überblick über die in Variante 2 eingeschlossenen Krankenkassen zu erleichtern, haben wir eine entsprechende Übersicht für Sie erstellt.
Übersicht der KostenträgerFür alle dort nicht aufgeführten Krankenkassen gilt weiterhin Variante 1 – und somit keine Änderungen für Sie.
Bitte beachten Sie, dass der neue Versorgungsweg über Variante 2 erst ab dem Verordnungsdatum 1. Juli 2025 gilt.
Diese Anpassung des Versorgungsweges für Stimmprothesen ermöglicht es betroffenen Patientinnen und Patienten nun, unsere hochwertigen Provox Stimmprothesen sowie das passende Originalzubehör zu erhalten – auch dann, wenn die Versorgung durch einen anderen, frei gewählten Leistungserbringer erfolgt.
Sollten Sie selbst oder Ihnen bekannte Personen mit Laryngektomie Interesse an einer Versorgung mit Provox Stimmprothesen haben, sprechen Sie uns jederzeit an. Wir unterstützen Sie bei einer möglichen Umstellung oder prüfen die Möglichkeit einer Einzelverordnung – unabhängig vom aktuellen Leistungserbringer.
Wir stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur neuen Stimmprothesen-Verordnung zur Verfügung.
Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie einfach unseren Kundendienst an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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Sobald Sie Ihre Anfrage abgeschickt haben, werden wir diese prüfen und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
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