Wichtige Information zur zukünftigen Handhabung von Stimmprothesen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat entschieden, dass Stimmprothesen und das dazugehörige Zubehör seit dem 1. April 2025 nicht mehr als Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V gelten. Stattdessen unterliegen diese Produkte künftig dem sogenannten Sachkostenprinzip.

Die neue Handhabung

Da es unter den Krankenkassen unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Auslegung dieser Entscheidung gibt, hat sich – trotz der Bemühungen vieler Akteure – bislang leider keine bundeseinheitliche Regelung etabliert, wie der Versorgungsprozess gestaltet werden soll. Die zukünftige Handhabung hängt daher von der Regelung der jeweiligen Krankenkasse ab.

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