Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat entschieden, dass Stimmprothesen und das dazugehörige Zubehör seit dem 1. April 2025 nicht mehr als Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V gelten. Stattdessen unterliegen diese Produkte künftig dem sogenannten Sachkostenprinzip.
Da es unter den Krankenkassen unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Auslegung dieser Entscheidung gibt, hat sich – trotz der Bemühungen vieler Akteure – bislang leider keine bundeseinheitliche Regelung etabliert, wie der Versorgungsprozess gestaltet werden soll. Die zukünftige Handhabung hängt daher von der Regelung der jeweiligen Krankenkasse ab.
Teilen