Wichtige Information zur zukünftigen Handhabung von Stimmprothesen

Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat entschieden, dass Stimmprothesen und das dazugehörige Zubehör seit dem 1. April 2025 nicht mehr als Hilfsmittel gemäß § 33 SGB V gelten. Stattdessen unterliegen diese Produkte künftig dem sogenannten Sachkostenprinzip.

Atos Medical Provox Vega Stimmprothese im Insertion System

Die neue Handhabung

Da es unter den Krankenkassen unterschiedliche Auffassungen über die zukünftige Auslegung dieser Entscheidung gibt, hat sich – trotz der Bemühungen vieler Akteure – bislang leider keine bundeseinheitliche Regelung etabliert, wie der Versorgungsprozess gestaltet werden soll. Die zukünftige Handhabung hängt daher von der Regelung der jeweiligen Krankenkasse ab.

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