Was bedeutet das für mich als Arzt?

Bevor Sie Ihrem Patienten eine Verordnung für die benötigte Stimmprothese (und das Zubehör) ausstellen, prüfen Sie bitte zunächst, bei welcher Krankenkasse dieser versichert ist und welche Regelung aktuell gilt. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen der jeweiligen Krankenkassen finden Sie in der unten angehängten, regelmäßig aktualisierten Liste.

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Grundsätzlich gibt es zwei Varianten:

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Variante 1 – Versorgung über Rezept

Bei einem Großteil der Krankenkassen erfolgt die Versorgung der Patienten bis auf Weiteres wie gewohnt gemäß dem aktuellen Hilfsmittelpauschalvertrag.
Das bedeutet:

  • Sie stellen Ihrem Patienten ein rosa Rezept (Muster 16) aus.
  • Der Patient nimmt anschließend Kontakt mit uns auf, um die benötigten Produkte auf dem gewohnten Weg zu erhalten.
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Variante 2 – Versorgung über Sachkosten (ab 1. Juli 2025)

Bei ausgewählten Krankenkassen muss die Versorgung der Patienten ab 1. Juli 2025 in einem einfachen und pragmatischen Prozess über Sachkosten erfolgen. Dieser gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch die ambulante Versorgung in Kliniken (mit oder ohne Konsignationslager) und sieht wie folgt aus:

  • Sie füllen das Sachkostenformular aus (statt wie bisher dem Muster 16 Rezept) und bestellen damit die für Ihren Patienten benötigten Produkte (Stimmprothese und Zubehör)
  • Sie senden das ausgefüllte und unterschriebene Sachkostenformular an:

Coloplast GmbH
Atos Medical
17304 Pasewalk

  • Wir liefern die Produkte direkt an Ihren Patienten (sowohl für den nächsten Stimmprothesen Wechsel als auch den monatlichen Bedarf an Zubehör)
  • Die Abrechnung erfolgt durch uns direkt mit der Krankenkasse.
  • Die dafür benötigte Abtretungserklärung ist im Sachkostenformular bereits enthalten.

Unterlagen

Um Ihnen den neuen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen das benötigte Sachkostenformular (inklusive Ausfüllhilfe) sowie eine Liste der betroffenen Produkte (Stimmprothesen und Zubehör) als Download zur Verfügung.

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Wir stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur neuen Stimmprothesen-Verordnung zur Verfügung.

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