Bevor Sie Ihrem Patienten eine Verordnung für die benötigte Stimmprothese (und das Zubehör) ausstellen, prüfen Sie bitte zunächst, bei welcher Krankenkasse dieser versichert ist und welche Regelung aktuell gilt. Eine Übersicht über die geltenden Regelungen der jeweiligen Krankenkassen finden Sie in der unten angehängten, regelmäßig aktualisierten Liste.
Bei einem Großteil der Krankenkassen erfolgt die Versorgung der Patienten bis auf Weiteres wie gewohnt gemäß dem aktuellen Hilfsmittelpauschalvertrag.
Das bedeutet:
Bei ausgewählten Krankenkassen muss die Versorgung der Patienten ab 1. Juli 2025 in einem einfachen und pragmatischen Prozess über Sachkosten erfolgen. Dieser gilt sowohl für niedergelassene Ärzte als auch die ambulante Versorgung in Kliniken (mit oder ohne Konsignationslager) und sieht wie folgt aus:
Coloplast GmbH
Atos Medical
17304 Pasewalk
Um Ihnen den neuen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen das benötigte Sachkostenformular (inklusive Ausfüllhilfe) sowie eine Liste der betroffenen Produkte (Stimmprothesen und Zubehör) als Download zur Verfügung.
Wir stehen Ihnen gerne bei weiteren Fragen zur neuen Stimmprothesen-Verordnung zur Verfügung.
Senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie einfach unseren Kundendienst an. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
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